Miete von Liegenschaften, Räumen und Audio-/Videoanlage

Grundsätzlich stehen unsere Mieträume der Bevölkerung zur Verfügung, wenn sich das Gebäude für den entsprechenden Anlass dazu eignet.

Bei allen Veranstaltungen ist die Würde der Räume zu wahren und auf ihre besondere Zweckbestimmung Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung kann deshalb im Einzelfall besonders eingeschränkt oder untersagt werden.

In allen Räumlichkeiten gilt Rauchverbot.

Reservationsanfragen

Verwaltung Kirchgemeinde Thierachern
Uttigenstrasse 31A
3661 Uetendorf
033 345 42 94
manuela.messerli@kirche-thierachern.ch

Anfragen für eine Reservation können Sie unter Bekanntgabe des Veranstalters und des Programms an die Verwaltung richten, 033 345 42 94 oder per Mail an manuela.messerli@kirche-thierachern.ch. Gerne geben wir Ihnen auch die zuständigen Personen für eine Besichtigung der Gebäude und Räumlichkeiten bekannt.

Die Benutzung und die Tarife für die Mieträume richten sich nach der gültigen Benutzer- und Gebührenordnung.

Die Reservation ist gültig, wenn ein Mietvertrag erstellt und gegenseitig unterzeichnet ist.

Die Räume können maximal sechs Monate vorher reserviert werden. Eine Voranmeldung ist möglich. Kirchliche Veranstaltungen haben Vorrang.

Ebenfalls kann die Audio-/Videoanlage gemietet werden. Es gelten die Benutzerordnung und Miettarife für die Audio-/Videoanlage.


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Kirche Thierachern

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Pfruendschüür Thierachern

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Kirche Uetendorf

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Albert Schweitzer-Saal

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Kirchgemeindehaus Uetendorf-Allmend

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Archestube Uebeschi